Aktuelles:
Verbot von Leuchtstoffröhren (T8) & Halogen-Leuchtmittel (G9) ab dem 01.09.2023
Sichern Sie sich bis zu 20% Förderung für Einzelmaßnahmen!
Bedingungen:
Förderfähig sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, ...
Förderzeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2030
Investitionsvolumen: mind. 2.000€ und max. 20.000€
Baubegleitung ist ebenfalls bis zu 50% förderfähig
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